Bausparen ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Immobiliendarlehen, mit dem der Kauf oder die Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung finanziert wird. Die Einlagen- und Darlehenszinsen sind für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt.
Gliederung
- Überblick Bausparen
- Für wen ist Bausparen geeignet?
- Welche staatlichen Förderungen kann ich in Anspruch nehmen?
- Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie im Überblick
- Ist mein Bausparguthaben geschützt?
Überblick Bausparen
Bausparkassen bieten verschiedene Bauspartarife an. Die Laufzeit eines Standardtarifs einschließlich Rückzahlung beträgt im Normalfall bis zu 20 Jahre. Am Anfang legen Sie eine Bausparsumme fest. Diese setzt sich zusammen aus dem Sparanteil, also dem Kapital, das Sie zu der Immobilienfinanzierung beisteuern, und dem möglichen Bauspardarlehen. Der mit der Bausparkasse vereinbarte Bauspartarif bestimmt die jeweiligen Zinssätze, das heißt Sparzins und Darlehenszins, die Mindestsparzeit und andere Voraussetzungen für die Gewährung des Darlehens wie das Mindestsparguthaben und die Mindestbewertungszahl. Darüber hinaus legen Kunde und Bausparkasse bereits bei Vertragsschluss fest, welche Regelsparbeiträge, Zins- und Tilgungsbeiträge und welche Abschlussgebühr zu zahlen sind. Für die Gewährung des Darlehensteils der Bausparsumme (Bauspardarlehen) müssen Sie ferner eine entsprechende Bonität beziehungsweise eine ausreichende Sicherheit vorweisen. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betriebenwerden. Die Bausparkasse organisiert den Zusammenschluss einer Vielzahl von Sparern zu einer Zweckspargemeinschaft. Das Kollektiv der Bausparer soll es ermöglichen, dem Einzelnen bei der Umsetzung seines Projektes ein möglichst zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung zu stellen. Hieraus ergeben sich einige spezielle Anforderungen bei der Abwicklung des Bausparvertrags, die diesen von einem normalen Sparplan unterscheiden.
Für wen ist Bausparen geeignet?
Ein Bausparvertrag kann sich als Basis für eine spätere Immobilienfinanzierung eignen. Das Bauspardarlehen muss laut dem Bausparkassengesetz für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Der Bausparvertrag kann jedoch grundsätzlich auch als reiner Sparplan genutzt werden. Die Guthabenzinsen sind bei einem neu abgeschlossenen Bausparvertrag im Vergleich zu anderen Anlageprodukten jedoch vergleichsweise gering.
Ein Vorteil des Bausparens ist, dass der Guthaben- und Darlehenszins für die gesamte Ansparzeit beziehungsweise die spätere Phase der Darlehensrückzahlung fix sind.
Ob das Bausparen ein geeignetes Mittel zur Immobilienfinanzierung ist, hängt unter anderem auch davon ab, ob Sie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen können.
Welche staatlichen Förderungen kann ich in Anspruch nehmen?
Der Staat fördert das Bausparen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage und 10 Prozent Wohnungsbauprämie.
Arbeitnehmer-Sparzulage – Förderung auf vermögenswirksame Leistungen: Als Arbeitnehmer können Sie in der Steuererklärung zusätzlich eine Sparzulage beantragen, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber auf das Bausparkonto überweisen lassen. Die Zulage beträgt pro Arbeitnehmer 9 Prozent auf jährliche Sparbeiträge bis zu 470 Euro. Dazu müssen Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und ein maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 Euro (Verheiratete: 35.800 Euro) haben.
Wohnungsbauprämie – Förderung für eigene Sparleistungen: Für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie darf das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden höchstens 35.000 Euro betragen, das von Ehepaaren höchstens 70.000 Euro. Alleinstehende können höchstens 70 Euro pro Jahr auf eine jährliche Sparleistung von maximal 700 Euro erhalten, Ehepaare 140 Euro auf die jährliche Sparleistung von 1.400 Euro. Jährlich müssen mindestens 50 Euro gespart werden. Für diese Förderung gilt ein Mindestalter von 16 Jahren (auch für Schüler). Die Wohnungsbauprämie wird allerdings nur gewährt, wenn Sie tatsächlich eine Immobilie kaufen, bauen, modernisieren oder umbauen. Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, können allerdings nach sieben Jahren frei über das Guthaben plus Wohnungsbauprämie verfügen, zum Beispiel für den Kauf einer Wohnungseinrichtung oder eines Autos.
Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie im Überblick
Ist mein Bausparguthaben geschützt?
Die in der Ansparphase gesparten Anlagebeträge sind in Deutschland mindestens durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro je Kunde abgesichert. Darüber hinaus angelegte Beträge sind möglicherweise nicht abgesichert.